Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen/Beihilfe in der Regel teilweise oder vollständig übernommen.

Erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Versicherung über deren Bedingungen bei Inanspruchnahme von Psychotherapie.  Mein Honorar orientiert sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Eine Psychotherapie für ihr Kind ist per Selbstzahlung möglich. Das Honorar wird Ihnen von mir privat in Rechnung gestellt. Die Kosten für die Therapie orientieren sich an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 

Im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens ist es für gesetzlich Versicherte Patient*Innen möglich, eine Übernahme der Behandlungskosten zu beantragen.

Informationen zum Kostenerstattungsverfahren
BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung.pdf
PDF-Dokument [228.1 KB]
Druckversion | Sitemap
© Susanne E. Kunz Privatpraxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Jena